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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von Abonnementen im Internet
Ausgabe November 2018
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunde) sowie der Aargau Verkehr AG (AVA), beim Erwerb (Neuerwerb, Erneuerung) von Abonnementen des öffentlichen Verkehrs des Tarifverbundes der A-Welle, des ZVV, Z-Pass und des Passepartout im Internet.
2 Angebot, zusätzliche Bestimmungen und Preise
2.1 Angebot
Das Angebot im Internet wird von Aargau Verkehr AG (AVA) festgelegt. Voraussetzung ist, dass sich der Kunde für ein SwissPass Kundenkonto registriert hat.
Zusätzliche Bestimmungen
Die vorliegenden AGB ergänzen die für die einzelnen Abonnemente geltenden Bedingungen, insbesondere die Tarifbestimmungen der Transportunternehmen bzw. der einzelnen Tarif- oder Verkehrsverbunde, so insbesondere die Bestimmungen des TV A-Welle T651.20,, des Verbundtarif ZVV T651.8, des Tarifverbund Z-Pass und des TV Passepartout T651.5 sowie von SwissPass (nachfolgend Anbieter).
Die entsprechenden Bedingungen der Anbieter können unter
https://www.a-welle.ch/billette-und-abos/
https://www.zvv.ch/zvv/de/abos-und-tickets/tarif/verbundtarif-und-richtlinien.html
https://www.zpass.ch/zpass/de/abos-und-billette/tarif/verbundtarif-und-richtlinien.html
https://www.passepartout.ch/service/downloads/
https://www.swisspass.ch//disclaimer?lang=de
eingesehen werden und bilden integrierender Vertragsbestandteil.
2.2 Preise
Die Preise verstehen sich jeweils pro Abonnement und in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer ist in sämtlichen Preisen inbegriffen. Die Preise werden von den Anbietern gemäss Ziff. 2.2 festgelegt.
2.3 Änderungen von Angebot und Preisen
Aargau Verkehr AG (AVA) behält sich vor, das Angebot sowie die Preise jederzeit zu ändern.
3 Bestellung der Abonnemente
3.1 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist rechtsgültiger Inhaber eines SwissPass und verpflichtet sich, bei der Bestellung der Abonnemente wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Personen unter 18 Jahren bzw. nicht voll handlungsfähige Personen bestätigen mit ihrer Bestellung, dass sie die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters für den Abschluss des entsprechenden Geschäfts haben.
3.2 Nichtausführung von Bestellungen
Aargau Verkehr AG (AVA) behält sich ausdrücklich die Nichtausführung von Bestellungen für den Fall vor, dass die bestellten Abonnemente nicht mehr verfügbar oder die Angaben des Kunden im Rahmen der Bestellung, insbesondere die Kreditkartendaten, unvollständig, nicht korrekt oder ungültig sind oder die Belastung der Kreditkarte nicht ausgeführt werden kann.
Aargau Verkehr AG (AVA) informiert in diesem Fall den Kunden.
3.3 Aufzeichnung der Bestellungen
Die Aufzeichnungen von Aargau Verkehr AG (AVA) bezüglich der durch die Kunden getätigten Bestellungen gelten als richtig, sofern sich keinerlei Hinweise auf Übermittlungsfehler ergeben.
4 Erfüllung der Leistung
4.1 Erfüllung der Leistung
Die Erfüllung der Leistung erfolgt nach Belastung der Kreditkarte gemäss Ziff. 6 mit dem Preis der gekauften Leistung durch Referenzierung der Leistung auf dem SwissPass innert Lieferfrist. Erst mit vollständigem Abschluss der Erfüllung der Leistung, insbesondere der Referenzierung auf dem SwissPass, kann der Kunde das jeweilige Abonnement zur Beförderung nutzen.
4.2 Lieferfristen
Sobald die Bestellung bei Aargau Verkehr AG (AVA) eintrifft, wird dem Kunden das bestellte Abo auf den SwissPass referenziert. Vorbehalten bleibt Ziffer 3.2.
5 Annullierung oder Änderung von Bestellungen
Die Annullierung und Änderung von Bestellungen ist wie folgt möglich:
- jederzeit: bei Zahlungsverzug, vorbehalten bleibt die Geltendmachung der Bearbeitungsgebühr gemäss den Tarifbestimmungen des Anbieters, die dem entsprechenden Abonnement zu Grunde liegen..
- vor Gültigkeitsdatum des Abonnements: Dem Kunden wird in Fällen von Ziff. 3.2. eine Bearbeitungsgebühr gemäss den Tarifbestimmungen des Anbieters, die dem entsprechenden Abonnement zu Grunde liegen, belastet.
- ab Gültigkeitsdatum des Abonnements: Der Rückerstattungsbetrag sowie allfällige Gebühren werden gemäss den Tarifbestimmungen des Anbieters, die dem entsprechenden Abonnement zu Grunde liegen, berechnet.
Entsprechende Begehren sind schriftlich an die Kontaktadresse gemäss Ziffer 10.6 zu richten. Das zu annullierende oder zu ändernde Abonnement ist genau zu bezeichnen, so dass die entsprechenden Referenzierungen auf dem SwissPass durch Aargau Verkehr AG (AVA) gelöscht oder geändert werden können.
6 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt nach Eingang der Bestellung gegen Belastung einer der folgenden Kreditkarten – Visa, MasterCard, Postfinance Card – oder Reka-Card.
7 Beanstandungen und Haftung
Allfällige Beanstandungen zum gelieferten Abonnement bezüglich Personalien, Gültigkeitsdauer, Gültigkeitsbereich oder Art des Abonnements sind innert 5 Tagen ab Zustellung schriftlich an die Kontaktadresse gemäss Ziffer 10.6 zu melden. Der Kunde hat mit der Beanstandung das Abonnement genau zu bezeichnen.
Basiert der Mangel auf einer fehlerhaften Angabe in der Bestellung des Kunden, ist eine Änderung nur gemäss den Tarifbestimmungen des Anbieters möglich, die dem entsprechenden Abonnement zugrunde liegen (vgl. Ziffer 5).
Basiert der Mangel auf einer fehlerhaften Verarbeitung der Bestellung durch Aargau Verkehr AG (AVA), hat der Kunde einzig Anspruch auf die Neuausstellung des Abonnements. Die diesbezüglichen Kosten trägt Aargau Verkehr AG (AVA). Weitere Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
8 Datenschutz
Aargau Verkehr AG (AVA) beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung der von den Kunden bekannt gegebenen Daten die Regelungen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Aargau Verkehr AG (AVA) wird die Personendaten nur an Dritte weitergeben, wenn und insoweit es für die korrekte Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung aller Sorgfalt und unter Einhaltung der einschlägigen schweizerischen Datenschutzbestimmungen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Aargau Verkehr AG (AVA) und die einzelnen Anbieter die vom Kunden bekannt gegebenen Daten intern auswerten, um Trends zu erkennen, Statistiken zu erstellen und das Angebot zu verbessern.
9 Datensicherheit
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Daten über Medien transportiert werden, die grundsätzlich Dritten zugänglich sind. Dies gilt insbesondere, soweit die Kommunikation über öffentliche, nicht besonders geschützte Systeme (z. B. Internet) erfolgt.
10 Übrige Bestimmungen
10.1 Änderungen der AGB
Aargau Verkehr AG (AVA) kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern. Die neue Ausgabe wird im Internet aufgeschaltet.
Änderungen der Beförderungsbedingungen und Tarife werden auch ohne Einwilligung des Kunden wirksam, sofern sie hoheitliche Erlasse darstellen.
10.2 Teilnichtigkeit
Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Aargau Verkehr AG (AVA) ersetzt in diesem Fall die nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige rechtmässige Bestimmungen. Gleiches gilt für die Ausfüllung allfälliger Lücken.
10.3 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau.
Für Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Aarau als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.
10.4 Anwendbares Recht
Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, ausschliesslich anwendbar.
10.5 Originaltext
Sollten die AGB in verschiedenen Sprachen abgefasst sein, ist bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachen einzig die deutsche Fassung massgeblich.
10.6 Kontaktadresse
Aargau Verkehr AG (AVA)
Hintere Bahnhofstrasse 85
Postfach 4331
5001 Aarau
Telefon +41 62 832 83 00
E-Mail direktion@ aargauverkehr.ch
© Aargau Verkehr AG (AVA)
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